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Promotionsleiter |
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Zusammenstellung des Dossiers für PromotionsleiterDas Dossier für Promotionsleiter wird in zwei Exemplaren angefertigt und umfasst die gleichen Akten wie das Dossier für Professor, vorgestellt in der Order des Ministers Nr. 5098 vom 3. Oktober 2005.
Die Kriterien, welche in der erwähnten Order festgelegt wurden, werden mit den Präzisierungen aus der Order des Ministers Nr. 356 vom 15. Febraur 2007 ergänzt.
Das Dossier wird beim Lehrstuhl, dessen Mitglied der Kandidat ist, zur Analyse freigegeben und danach im Rat der Universität. Die Protokolle werden dem Dossier beigefügt.
Das Dossier wird zum Zwecke der Genehmigung im Büro für Promotionsstudien vorgestellt und danach im Senat der Universität genehmigt.
Nach der Genehmigung des Senats wird das Dossier mitsamt der Mappe mit den wichtigen Arbeiten zum Ministerium geschickt für die Bestätigung des Titels des Promotionsleiters.
Nützliche Dokumente
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